- 1. Die Mitgliedschaft beginnt unmittelbar nach dem positiven Bescheid über den Antrag durch den Vorstand. Im Falle der Ablehnung des Antrags begründet der Vorstand seine Entscheidung und gibt dem:r Antragsteller:in die Möglichkeit zur Erwiderung. Macht der:die Antragsteller:in von dieser Gebrauch, entscheidet die Mitgliederversammlung über den Antrag abschließend.